29. März 2022
Norwegen

Aufenthaltsdauer für Staatsangehörigkeitserwerb

Am 1.2.2022 sind Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten, die die für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nötige Aufenthaltsdauer betreffen. Die ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen nötige Aufenthaltsdauer wurde auf acht Jahre innerhalb der letzen elf Jahre erhöht (bisher: sieben Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre). Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, v. a. eines hinreichenden Einkommens, oder bei Erhalt von Asyl verkürzt sich die Dauer.

Link zum Gesetzestext

Link zu amtlicher Information