26. Februar 2019
Spanien

Aufnahme von Dritten in Familienwohnung

Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat in einem Urteil vom 20.11.2018 (STS 641/2018) entschieden, dass die Aufnahme eines Dritten als Lebenspartner in die nach der Scheidung aufgrund der Übertragung des Sorgerechts zugewiesene Familienwohnung den Status der Wohnung verändert. Das Nutzungsrecht kann infolgedessen erlöschen.

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