25. Juli 2014
USA/Indiana, Kentucky, Missouri, Utah

Auseinandersetzungen um gleichgeschlechtliche Ehen

Der Richter am (bundesgerichtlichen) U.S. District Court for the Southern District of Indiana, Richard L. Young erklärte am 25.6.2014 das in Indiana bestehende Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für bundesverfassungswidrig. Hiergegen legte der Staat Indiana Rechtsmittel beim U.S. Court of Appeals for the Seventh Circuit ein, der am 27.6.2014 einen entsprechenden Vollzugsaufschub erließ, am 2.7.2014 allerdings aufgrund der tödlichen Krankheit einer Klägerin die Schließung einer einzelnen gleichgeschlechtlichen Ehe zuließ.

Valeri Haughton, Richterin am Monroe County Circuit Court in Indiana (einem Gericht des Staates Indiana) nahm am 26.6.2014 – also während des für die Schließung gleichgeschlechtlicher Ehen vor dem Erlass des Vollzugsaufschubs bestehenden Zeitfensters – erstmals in Indiana eine Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe vor.

Am 1.7. 2014 erklärte John G. Heyburn II., Richter am (bundesgerichtlichen) United States District Court for the Western District of Kentucky, das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Kentucky für bundesverfassungswidrig. Die Entscheidung ist vorläufig nicht vollziehbar. Der Gouverneur von Kentucky kündigte an, der Staat werde Rechtsmittel einlegen.

Trotz des im Bundesstaat Missouri bestehenden Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen (im Jahre 2004 war per Volksabstimmung mit 71% der Stimmen ein entsprechendes Amendment zur Verfassung des Bundesstaates verabschiedet worden) haben die Behörden in St. Louis (der Hauptstadt des Bundesstaats) vier gleichgeschlechtlichen Paaren Ehelizenzen ausgestellt und entsprechende Eheschließungen vollzogen. Der Bürgermeister der Stadt, Francis Slay, erklärte dazu, die Missachtung des Eheschließungsverbots werde vermutlich eine juristische Auseinandersetzung auslösen, was er begrüße. Der Attorney General des Bundesstaats, Chris Koster, beantragte eine gerichtliche Verfügung hinsichtlich der Untersagung weiterer gleichgeschlechtlicher Eheschließungen; der Antrag wurde aber durch den zuständigen Circuit Court abgelehnt, da die Stadt sich bereit erklärt habe, vorerst auf die Ausstellung weiterer Ehelizenzen für gleichgeschlechtliche Ehen zu verzichten. Das Gericht schloss den Erlass einer entsprechenden Anordnung in der Zukunft jedoch nicht aus.

Für Utah erhielt am 25.6.2014 der 10th Circuit Court of Appeals in Denver ein erstinstanzliches Urteil des U.S. District Court of Utah aufrecht, das gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert hatte. Er erließ jedoch in Erwartung der Einlegung weiterer Rechtsmittel unmittelbar einen Vollzugsaufschub.