27. März 2015
USA/Alabama, Nebraska, Texas, Puerto Rico

Auseinandersetzungen um gleichgeschlechtliche Ehen

In den USA gehen die Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen – die mittlerweile in 37 Bundesstaaten gegeben ist – in einigen Bundesstaaten weiter.

In Alabama ist die Rechtslage nach wie vor unübersichtlich. Zwar wurden nach zwei Bundesgerichtsentscheidungen in gut zwei Dritteln der Counties im Bundesstaat gleichgeschlechtlichen Paaren Eheschließungslizenzen ausgestellt, ein Urteil des Alabama Supreme Court vom 3.3.2015 ordnete aber an, dass gleichgeschlechtlichen Paaren keine Lizenzen mehr ausgestellt werden sollen, woran sich die zuständigen Richter des Bundesstaats bisher ausnahmslos halten.

Anfang März 2015 erklärte der U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit (ein Bundesgericht) einen Vollzugsaufschub für ein Urteil des U.S. District Court for the District of Nebraska (ebenfalls ein Bundesgericht), das gleichgeschlechtliche Ehen im Bundesstaat Nebraska für möglich erklärt hatte, sodass solche Ehen im Moment nicht geschlossen werden können.

In Texas fällte State District Judge David Wahlberg am 19.2.2015 ein Urteil, nach dem einem lesbischen Paar eine Eheschließungslizenz auszustellen sei, aufgrund derer das Paar dann heiratete; dies war die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung in Texas. Zwei Tage vorher hatte Travis County Probate Judge Guy Herman im Hinblick auf einen Erbfall die Partnerschaft zweier Frauen als Common-Law-Ehe anerkannt. Der Supreme Court von Texas erklärte am 19.2.2015 einen Vollzugsaufschub für beide Urteile und verbot die Ausgabe weiterer Lizenzen, äußerte sich jedoch nicht explizit zur Gültigkeit der bereits geschlossenen Ehe. Der Attorney General von Texas beantragte am 20.2.2015 beim Supreme Court von Texas, die Eheschließungslizenz für die geschlossene Ehe für nichtig zu erklären; das entsprechende Verfahren läuft noch. Ein Urteil des (bundesgerichtlichen) U. S. District Court For the Western District Of Texas vom 26.2.2015 und ein Urteil des (texanischen) 45th Judicial District Court of Bexar County vom 23.4.2015 erklärten das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Texas für bundesverfassungswidrig, sind aber beide noch nicht rechtskräftig.

Die Regierung des US-Außengebiets Puerto Rico erklärte am 20.3.2015, das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht mehr vor Gericht verteidigen zu wollen. 2014 hatte ein Bundesgericht in Abweichung von der Rechtsprechung anderer Bundesgerichte das Verbot für rechtmäßig erklärt.

Letztlich wird erst eine für Sommer 2015 erwartete Entscheidung des Supreme Court der USA die Frage, ob Bundesstaaten gleichgeschlechtliche Ehen verbieten dürfen, oder ob dies gegen Bundesrecht verstößt, endgültig klären.