26. August 2021
Costa Rica

Ausländische Adoptionen durch gleichgeschlechtliches Paar anerkannt

Die zweite Kammer (Segunda Sala) des Obersten Gerichtshofs Costa Ricas hat in einem Urteil vom 21.5.2021 (Resolución Nº 01109 – 2021, Expediente 20-000060-0005-FA) entschieden, dass zwei britische Adoptionsurteile, die die Adoption von Kindern durch ein gleichgeschlechtliches Paar betrafen, homologisiert werden können. Die Kammer führte u. a. aus, dass die Adoptionen keinen offensichtlichen Verstoß gegen den ordre public darstellten, der nach Art. 24 des Haager Übereinkommens v. 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Voraussetzung für eine Verweigerung der Anerkennung gewesen wäre.

Aufgrund eines Urteils der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von 2018 sind in Costa Rica seit dem 26.5.2020 gleichgeschlechtliche Ehen möglich; im August 2020 wurden erstmals Kinder als Kinder eines gleichgeschlechtlichen Paares im Zivilregister registriert. Insofern setzt die Entscheidung die Rechtsentwicklung konsequent fort.

(Für den Hinweis auf die Entscheidung dankt die Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Baden-Baden, Autor des Bergmann-Länderberichts Costa Rica.)