29. Juli 2020
Spanien

Auslegung von Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs

Das Plenum der 1. Kammer (Sala) des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) hat mit Urteil Nr. 207/2020 vom 29.5.2020 entschieden, dass der Begriff „in Spanien geboren“ in der den Staatsangehörigkeitserwerb betreffenden Regelung des Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs entgegen der Ansicht der Vorinstanz restriktiv auszulegen ist. Er ist demnach nicht so zu verstehen, dass er das gesamte spanische Territorium einschließlich ehemaliger Kolonialbesitzungen, die zum Zeitpunkt der Geburt zu Spanien gehörten, umfasst. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Geburt auf dem Gebiet der bis zum 26.2.1976 zu Spanien gehörenden Westsahara als Geburt in Spanien i. S. von Art. 17 ZGB anzusehen ist, was das Gericht verneinte.