26. September 2017
El Salvador

Ausnahmeregelung beim Ehefähigkeitsalter wird abgeschafft

Das Parlament von El Salvador (Asamblea Legislativa) hat am 17.8.2017 ein Gesetz (Decreto Nr. 754) verabschiedet, mit dem der letzte Absatz von Art. 14 des Familiengesetzbuches gestrichen wird. Die aufgehobene Vorschrift beinhaltete eine Ausnahme vom Ehefähigkeitsalter von 18 Jahren für Fälle der Schwangerschaft der Frau bzw. des Vorhandenseins eines gemeinsamen Kindes. Somit liegt das Ehefähigkeitsalter ausnahmslos bei 18 Jahren. Darüber hinaus werden weitere Bestimmungen des Familiengesetzbuchs angepasst: Art. 18 und 19 werden gestrichen, Art. 20 und 21 geändert; auch die Regelung zu den Gründen der relativen Nichtigkeit der Ehe (Art. 93) wurde neu gefasst. Das Änderungsgesetz ist am 5.9.2017 im Gesetzblatt verkündet worden und acht Tage später in Kraft getreten.

Link zu Seite des Parlaments mit Möglichkeit zum Herunterladen des Gesetzestexts