26. Oktober 2017
Indien

Ausnahmeregelung verfassungswidrig

Der indische Supreme Court hat am 11.10.2017 entschieden, dass die Regelung in Exception 2 der Section 375 India Penal Code, die eine Ausnahme davon vorsieht, dass Geschlechtsverkehr mit einem unter 18-jährigen Mädchen als Vergewaltigung zu qualifizieren ist, wenn dieses mindestens 15 Jahre alt und mit dem Mann verheiratet ist, verfassungswidrig ist. Es wird erwartet, dass dies zum Rückgang von Ehen mit Minderjährigen beitragen wird.

Link zum Urteil