18. Januar 2012
Brasilien

Ausreise von Kindern und Jugendlichen

Die Ausreise von Kindern und Jugendlichen aus Brasilien wurde durch Entschließung Nr 131 des Nationalen Justizrats vom 26.5.2011 neu geregelt.

Die Ausreise von Kindern und Jugendlichen aus Brasilien in Begleitung von Ausländern mit ausländischem Wohnsitz ist nunmehr grundsätzlich nur mit ausdrücklicher vorheriger richterlicher Genehmigung möglich, es sei denn, der Ausländer ist ein Elternteil oder ein in Brasilien geborenes/r Kind oder Jugendlicher hat die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht.

Quelle: http://www.cnj.jus.br/images/resolucoes/resolucao_gp_131_2011.pdf