25. Juli 2014
Italien

Automatische Scheidung bei Geschlechtswechsel menschenrechtswidrig

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Nr. 170 vom 11.6.2014) entschieden, dass ein Geschlechtswechsel des Ehemanns nicht ohne weiteres zur Scheidung der Ehe führt. Die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 150/2011 seien verfassungswidrig. Es liege insofern eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 der Verfassung vor, das die unverletzlichen Menschenrechte auch in Bezug auf das soziale Umfeld einer Person schützt.

Link zur Urteilssuchmaske des italienischen Verfassungsgerichtshofs

(Dort innerhalb des Jahres 2014 nach Urteil Nr. 170 suchen.)