25. März 2020
Israel

Begrenzung von Leihmutterschaftsvereinbarungen verfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Urteil vom 27.2.2020 entschieden, dass der Ausschluss alleinstehender Männer und männlicher homosexueller Paare von Leihmutterschaftsvereinbarungen verfassungswidrig ist, soweit eine genetische Verwandtschaft zum Kind besteht. Nach dem Gesetz über Leihmutterschaftsvereinbarungen (Billigung der Vereinbarung und Status des Neugeborenen), 5756-1996, sind solche Vereinbarungen auf heterosexuelle Eheleute und alleinstehende Frauen beschränkt. Hierin sah der Gerichtshof eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Rechts auf Elternschaft. Er gab dem Gesetzgeber auf, innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Veröffentlichung des Urteils (d.h. bis zum 1.3.2021) Abhilfe zu schaffen; andernfalls werde der Gerichtshof dies auf gerichtlichem Wege tun.

Link zum Urteil (in hebräischer Sprache)

Link zu Beitrag von Ruth Levush im Global Legal Monitor der Library of Congress