19. Juli 2013
USA/Utah

Berücksichtigung des Scheidungsverschuldens bei Unterhaltszumessung

In Utah ist eine Änderung des Utah Code verabschiedet worden, die die Berücksichtigung des Verschuldens eines Ehegatten im Hinblick auf das Scheitern der Ehe bei der Zumessung nachehelichen Unterhalts regelt. Auch bisher schon konnten die Gerichte von Utah solches Verschulden berücksichtigen, es fehlte jedoch an einer tragfähigen Definition des Verschuldens. Diesbezüglich sieht das Gesetz nun konkrete Verschuldenstatbestände vor. Demnach ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob ein entsprechender Tatbestand vorliegt; in einem zweiten Schritt muss festgestellt werden, ob dies in substantieller Weise zum Auseinanderbrechen der ehelichen Beziehung geführt hat.

Anders als in einigen anderen Bundesstaaten ist in Utah die Scheidung selbst verschuldensunabhängig.