27. Februar 2017
Belgien

Beseitigung von Adoptionshindernissen

Die belgische Abgeordnetenkammer hat am 9.2.2017 fast einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen, dessen Ziel es ist, noch bestehende Hindernisse bei der Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Partnerin zu beseitigen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen sich ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung mittels Samenspende entschlossen hat, die rechtliche Mutter dann später aber die Zustimmung zur Adoption durch ihre Partnerin verweigert, weil die Beziehung mittlerweile zerbrochen ist. Über diese Weigerung kann sich in Zukunft der Richter hinwegsetzen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (Urteil Nr. 93/2012 vom 12.7.2012) zurück.

Der König hat das Gesetz am 20.2.2017 verkündet; die Veröffentlichung im Gesetzblatt (Moniteur belge/Belgisch Staatsblad) erfolgte am 22.3.2017 (Numac 2017011284).

Link zum Gesetzestext (Numac in die Suchmaske eingeben)

Link zu Auszug aus dem genannten Verfassungsgerichtsurteil (in deutscher Sprache)