28. März 2018
Italien
Bestimmung zum Staatsbürgereid verfassungswidrig
Der italienische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 8.11.2017 (Sentenza Nr. 258) entschieden, dass Art. 10 des Gesetzes Nr. 91 vom 5.2. 1992 insofern diskriminierend und verfassungswidrig ist, als die Vorschrift vom Erfordernis des Staatsbürgereides keine Ausnahme für Personen vorsieht, die aufgrund einer ernsthaften und nachgewiesenen Behinderung an dessen Ableistung gehindert sind.