23. Juli 2013
Venezuela

Bestimmung zu Wartezeit verfassungswidrig

Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (Sala Constitucional del Tribunal Supremo de Justicia) hat Art. 57 des Zivilgesetzbuchs im Rahmen einer Nichtigkeitsklage (acción de nulidad) für verfassungswidrig erklärt. Die Norm machte für Frauen eine Wartezeit von 10 Monaten nach der Nichtigerklärung oder Auflösung einer Ehe zur Voraussetzung für eine neue Eheschließung. Die Wartezeit entfiel nur bei zwischenzeitlicher Geburt eines Kindes oder bei dokumentiertem medizinischem Nachweis des Nichtvorliegens einer Schwangerschaft. Die Regelung verstoße gegen Art. 21 (Gleichheit vor dem Gesetz, Diskriminierungsverbot u.a. in Bezug auf das Geschlecht) und Art. 77 der Verfassung (gleiche Rechte der Ehegatten in der Ehe). Damit ist die Norm nichtig; die Entscheidung wird auf Anordnung des Gerichts sowohl im Amtsblatt (Gaceta Oficial) als auch im Justizblatt (Gaceta Judicial) veröffentlicht.

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