27. August 2020
Vereinigtes Königreich

Betreiben der Einbürgerung Minderjähriger nicht ohne Gerichtsurteil

Der England and Wales Court of Appeal (Civil Division) hat in einem Urteil vom 6.8.2020 entschieden, dass eine lokale Behörde nicht ohne Herbeiführung eines Gerichtsurteils berechtigt ist, gegen den Willen der Eltern die Einbürgerung minderjähriger Kinder zu betreiben, die sich in einem ihr zugeordneten Heim befinden. In diesem Fall sei eine Entscheidung des High Court erforderlich.

Problematisch sei im vorliegenden Fall, dass die Kinder durch den Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit (hier: die indische) verlieren würden, was nach den Ausführungen der Kläger u. a. negative erbrechtliche Konsequenzen und auch Folgen für ihre Möglichkeiten, in Indien Land zu besitzen, haben könne. Die Änderung der Staatsangehörigkeit sei deswegen nicht ohne weiteres zum Nutzen der Kinder.

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