01. September 2011

Brasilien. Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften

In einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 5.5.2011 hat das Oberste Brasilianische Bundesgericht (Supremo Tribunal Federal) die nichteheliche homosexuelle Lebensgemeinschaft anerkannt und sie der bereits geregelten heterosexuellen Lebensgemeinschaft (união estável) gleichgestellt.

Folgen hat dies insbesondere für das Unterhaltsrecht, das Güterrecht und das Erbrecht. Noch ungeklärt ist, inwieweit die Entscheidung Rückwirkung entfaltet.

Die Entscheidung wird mit weiteren Rechtsänderungen bei der Aktualisierung des Länderberichts in einer der nächsten Lieferungen berücksichtigt.

Dr. Jan Peter Schmidt

(1.9.2011)