20. Oktober 2016
EuGH-Urteil

Brüssel IIa-VO

In einem Urteil vom 13.10.2016 (Rechtssache C-294/15) hat der EuGH entschieden, dass die Brüssel IIa-VO auch auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe anwendbar ist, das von einem Dritten nach dem Tod eines der Ehegatten in Gang gesetzt wurde. Allerdings könne sich eine andere Person als einer der Ehegatten, die ein entsprechendes Verfahren in Gang setzt, nicht auf die Zuständigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich stützen.

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