28. Juni 2016
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu ermöglichen. Die gleichzeitig verabschiedete Bürgerrechtsverordnung, die am selben Tag in Kraft tritt, beinhaltet u.a. Konkretisierungen des Gesetzes im Hinblick auf Integrationskriterien sowie das Vorgehen bei Vorliegen von Vorstrafen und Sozialhilfeabhängigkeit. 

Link zur amtlichen Medienmeldung (dort auch Zugang zum Text der Verordnung und weiteren Materialien)