21. Januar 2014
Österreich

Diskriminierung lesbischer Paare verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, von der Erfüllung eines Kinderwunsches mittels Samenspende nicht ausgeschlossen werden dürfen. Die entsprechenden Vorschriften des Fortpflanzungsmedizingesetzes wurden aufgehoben. Der Ausschluss sei diskriminierend; besonders überzeugende oder schwerwiegende Gründe für die Ungleichbehandlung (wie sie nach der Rechtsprechung des EGMR zur Rechtfertigung erforderlich gewesen wären) lägen nicht vor. Dem Gesetzgeber wurde eine Reparaturfrist bis zum 31.12. gesetzt.

Presseinformation des Verfassungsgerichtshofs

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