25. März 2013
Österreich

Diskriminierung bei Stiefkindadoption EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 19.2.2013 das Fehlen der Möglichkeit, das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren, mit dem keine eingetragene Partnerschaft besteht, als Diskriminierung im Verhältnis zu anderen (d.h. gemischtgeschlechtlichen) unverheirateten Paaren erachtet. Die entsprechende Regelung im österreichischen Recht verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK i.V.m. Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben). Bei dieser Gelegenheit wies der Gerichtshof darauf hin, dass die EMRK die Mitgliedstaaten nicht per se dazu verpflichte, die Stiefkindadoption einzuführen. Das Urteil ist für weitere EMRK-Mitgliedstaaten von Bedeutung, in denen vergleichbare Regelungen bestehen.