05. September 2012
Australien/Tasmanien

Diskussion über Entschuldigung für Zwangsadoptionen

Das Parlament des Bundesstaats Tasmanien hat den 18. Oktober 2012 als Termin für eine Entschuldigung für Zwangsadoptionen, die in Tasmanien bis in die 70er Jahre vorgenommen wurden, festgelegt. Ähnliche Entschuldigungen sind auch in anderen Bundesstaaten erfolgt oder geplant. Die in Tasmanien geplante Entschuldigung bezeichnet die Zwangsadoptionen anders als die Entschuldigungserklärungen anderer Bundesstaaten nicht nur als unmoralisch, sondern auch als rechtswidrig. Es wird darüber diskutiert, ob hieraus schadensersatzrechtliche Konsequenzen gezogen werden können. Im Bundestaat South Australia und im Australian Capital Territory war eine entsprechende Formulierung ebenfalls diskutiert worden, diese wurde dann aber wegen der Befürchtung, daraus könnten Schadensersatzansprüche hergeleitet werden, nicht umgesetzt.