27. November 2019
Norwegen

Doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht

Ab dem 1.1.2020 ist in Norwegen eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Dementsprechend ist es außerdem für Personen, die die norwegische Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb einer anderen verloren haben, möglich, die norwegische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren zurückzuerlangen.

Link zu Gesetzgebungsseite zum entsprechenden Änderungsgesetz

Link zu Informationsseite der norwegischen Ausländerbehörde UDI