26. August 2016
Israel

Doppelte Staatsangehörigkeit für Lebenspartner möglich

Nach einem Bericht der Zeitung Jerusalem Post vom 8.8.2016 ist aufgrund einer Stellungnahme des israelischen Innenministeriums vom 1.8.2016 und einer Entscheidung des Obersten Gerichts vom 4.8.2016 für einen Partner einer freien (d.h. faktischen) Lebensgemeinschaft (auch als Common-Law Marriage bezeichnet) nun der Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit möglich, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Allerdings soll diesbezüglich keine Gesetzesänderung erfolgen und die Entscheidung im Ermessen der Behörden liegen, sodass keine vollständige Gleichbehandlung mit Ehepartnern gegeben ist.