25. November 2014
Niger

Doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen

Das Parlament des Niger hat am 27.10.2014 eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechtsgesetzbuchs verabschiedet, die u.a. doppelte Staatsangehörigkeiten erlaubt. Damit soll es im Ausland lebenden Staatsangehörigen, die sich in ihrem Wohnsitzland einbürgern lassen, ermöglicht werden, die Staatsangehörigkeit des Niger zu behalten. Weitere Regelungen sehen vor, dass die Staatsangehörigkeit des Niger unter bestimmten Bedingungen durch Eheschließung mit einem bzw. einer Staatsangehörigen erworben werden kann. Personen, die zu einer Strafe wegen einer Straftat, die gegen fundamentale Interessen der Nation gerichtet ist, oder wegen terroristischer Handlungen verurteilt worden sind, sind vom Staatsangehörigkeitserwerb ausgeschlossen; das gilt auch bei Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens 6 Monaten ohne Bewährung.