27. Juni 2018
Libanon

Drusisches Personalstatutsgesetz geändert

Das Gesetz vom 24.2.1948 über das Personalstatut der drusischen Glaubensgemeinschaft ist durch Gesetz Nr. 58, veröffentlicht im Journal Officiel vom 19.10. 2017 grundlegend geändert worden. U.a. betrifft dies Änderungen eherechtlicher Bestimmungen sowie das Alter, bis zu dem das Sorgerecht für ein Kind bei der Mutter verbleibt.

Link zur Begründung der Änderungen (in arabischer Sprache)

Link zum Gesetzestext (in arabischer Sprache)