25. September 2015
Katholische Kirche

Eheannullierungsverfahren vereinfacht

Papst Franziskus hat mit dem Apostolischen Schreiben „Mitis Iudex Dominus Iesus" Änderungen des Codex Iuris Canonici (der für die lateinische Kirche gilt) und mit dem Apostolischen Schreiben „Mitis et misericors Iesus“ Änderungen des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (der für die unierten Ostkirchen gilt) erlassen. Diese betreffen Vereinfachungen des Verfahrens zur Eheannullierung, die am 8.12.2015 (mit Beginn des Heiligen Jahres) in Kraft treten. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen kann das Verfahren demnach künftig bereits in einer Instanz beendet werden, sofern nicht ein Konfliktfall eintritt. Zuständig ist der Ortsbischof. Die materiellrechtlichen Regelungen zur Eheannullierung bleiben unberührt.

Die Änderungen sollen zu Klarheit und Konzentration des Verfahrens beitragen; zudem wird erwartet, dass sie zu deutlichen Verfahrensverkürzungen führen.

Text des Schreibens „Mitis Iudex Dominus Iesus“ (in lateinischer Sprache, Umschalten auf Italienisch möglich)

Text des Schreibens „Mitis et misericors Iesus“ (in lateinischer Sprache, Umschalten auf Italienisch möglich)