26. September 2018
Mexiko/Colima

Eheauflösende Entscheidungen nicht rechtsmittelfähig

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Colima hat eine Änderung des Zivilprozessgesetzbuchs (Código de Procedimientos Civiles del Estado) verabschiedet, nach der eheauflösende Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr rechtsmittelfähig sind. Der Initiator der Änderung, der Abgeordnete Héctor Magaña Lara, sagte hierzu, der Wille des Ehegatten, der die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten wolle, müsse maßgeblich sein und verwies auf die 2016 erfolgte Einfügung eines Kapitels über die Scheidung ohne Grund ins Gesetzbuch, in dem in der bisherigen Fassung jedoch keine explizite Regelung über die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen enthalten war.