26. Januar 2018
Mexiko/Chihuahua

Ehefähigkeitsalter angehoben

Am 23.12.2017 wurde im mexikanischen Bundesstaat Chihuahua ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuchs im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem diverse Details im Eherecht geändert werden und insbesondere das Ehefähigkeitsalter ausnahmslos auf einheitlich 18 Jahre festgesetzt wird. Vorher lag das entsprechende Alter, Vorliegen einer Zustimmung der Eltern vorausgesetzt, bei 16 Jahren für Männer und 14 Jahren für Frauen. Die neuen Regelungen sind am 24.12.2017 in Kraft getreten.

Link zum Periódico Oficial (PDF mit größerem Umfang; dort S. 6007 ff.)