25. September 2015
Mexiko/Coahuila

Ehefähigkeitsalter geändert

Eine Anfang September verkündete Änderung im Zivilgesetzbuch des mexikanischen Bundesstaats Coahuila setzt das Ehefähigkeitsalter entsprechend dem Volljährigkeitsalter (18 Jahre) fest. Die Änderung stellt eine Reaktion auf eine Änderung des (bundesrechtlichen) Strafgesetzbuchs dar, die die Schließung von Ehen unter diesem Alter sanktioniert hatte.

Von 2010 bis 2015 gab es in Coahuila 10675 Eheschließungen mit Beteiligung Minderjähriger.