06. Juli 2012
Ukraine

Ehefähigkeitsalter neu festgesetzt

Mit Wirkung vom 8.4.2012 wurde das Ehefähigkeitsalter für Männer und Frauen einheitlich auf 18 Jahre festgesetzt (Art. 22 FamGB). Eine gerichtliche Herabsetzung in Ausnahmefällen ist erst ab dem 16. (bisher: dem 14.) Lebensjahr möglich (Art. 23 Abs. 2 FamGB).

Quelle: Голос України v 7.4.2012, Nr. 64.