26. April 2019
Usbekistan

Ehefähigkeitsalter vereinheitlicht

Eine aktuelle Rechtsänderung (Dekret № ПП-4296 vom 22.04.2019 über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Garantien der Rechte des Kindes) bringt u.a. die Angleichung des Ehefähigkeitsalters von Männern und Frauen, die in Zukunft beide ab 18 Jahren heiraten können. Für Männer ist das keine Änderung, für Frauen lag das Alter bisher bei 17. Die Änderung tritt am 1.9.2019 in Kraft.

Link zum Normtext (in russischer Sprache)