27. September 2016
Indien/Kerala

Eheschließung gemischtreligiöser Paare nur nach Special Marriage Act

Der High Court von Kerala hat am 19.8.2016 entschieden, dass eine Eheschließung von Paaren verschiedener Religion nur nach dem Special Marriage Act und nicht nach religiösem Recht erfolgen kann. (Eine Ausnahme hiervon dürfte für Ehen zwischen Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs gelten, da diese sämtlich unter den Hindu Marriage Act fallen.) Das Gericht wandte sich gegen die Praxis einzelner religiöser Organisationen, solche Eheschließungen vorzunehmen, und gab dem Unionsstaat Kerala auf, Richtlinien mit der Vorgabe an die Registerämter, solche Ehen nicht zu registrieren, zu erlassen.

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