22. Oktober 2013
Indien/Kerala

Eheschließung Minderjähriger bleibt verboten

Nach einer Mitteilung der Regierung des Unionsstaates Kerala an den Kerala High Court ist ein Behördenrundschreiben der Regierung des Unionsstaates vom 27.6.2013, nach dem bestehende Ehen von unter 21-jährigen Männern und Frauen zwischen 16 und 18 zu registrieren seien, nicht als Zulassung von Ehen in Bezug auf Ehekandidaten unter dem gesetzlichen Heiratsalter zu verstehen. Es solle lediglich sichergestellt werden, dass verheirateten Paaren die ihnen gesetzlich zustehenden Vergünstigungen zugutekämen. Die Verheiratung von Frauen unter 18 und Männern unter 21 Jahren sei nach dem Prohibition of Child Marriage Act strafbar und entsprechend zu verfolgen.

De facto sind in Indien Eheschließungen Minderjähriger nach wie vor sehr häufig.