29. August 2017
Guatemala

Eheschließung Minderjähriger wird verboten

Der Kongress von Guatemala hat am 17.8.2017 eine Gesetzesänderung (Decreto 13-2017) verabschiedet, die Ehen Minderjähriger (unter 18 Jahren) ausnahmslos verbietet. Der Gesetzentwurf, der zur endgültigen Verabschiedung noch der Ausfertigung und Verkündung bedarf, fasst Art. 83 des Zivilgesetzbuchs in diesem Sinne neu. Art. 84, 89 Ziff. 1 und 2, 94 und 134 werden aufgehoben.

Text des Gesetzentwurfs (Dokument aus dem Gesetzgebungsverfahren, das die Aufhebung der beiden letztgenannten Normen noch nicht enthält) 

Nachtrag vom 28.9.2017: Das Gesetz ist am 21.9.2017 in Kraft getreten.