27. September 2017
Tunesien

Eheschließung einer Muslima mit Nichtmuslim möglich

Am 14.9.2017 hat das tunesische Präsidialamt mitgeteilt, dass Verwaltungsrundschreiben, aus denen sich ergibt, dass muslimische Frauen keinen Nichtmuslim heiraten können, zurückgezogen werden.

Nach klassischem islamischem Recht kann zwar ein Muslim eine Frau anderer Religionszugehörigkeit heiraten, die einer Buchreligion (Judentum, Christentum) angehört, jedoch nicht umgekehrt. Diese Regelung ist im tunesischen Recht nicht gesetzlich kodifiziert, war aber bisher aufgrund besagter Verwaltungsrundschreiben de facto verbindlich. Dies soll nun nicht mehr der Fall sein. Begründet wurde die Änderung mit einer Anpassung an die Rechtslage nach der 2014 verabschiedeten Verfassung.