20. Februar 2014
Marokko
Eheschließung nicht mehr strafausschließend
Das marokkanische Parlament hat am 22.1.2014 einstimmig einer Änderung von Art. 475 des Strafgesetzbuchs zugestimmt. Bisher war es einem Vergewaltiger möglich, eine Strafverfolgung durch die Eheschließung mit dem Opfer zu vermeiden. Diese Möglichkeit wird nun gestrichen.
Die Änderung geht auf den vieldiskutierten Fall eines 16-jährigen Mädchens zurück, das Suizid verübt hatte, um einer Heirat mit seinem Vergewaltiger zu entkommen.