26. Juli 2017
Bolivien

Eheschließung von Transgender-Personen

Das (auch für Zivilregisterangelegenheiten zuständige) Oberste Wahlgericht hat am 27.6.2017 mit der an den Zivilregisterdienst gerichteten Anordnung TSE-PRES-015/2017 verfügt, dass Zivilehen von Transsexuellen und Transgender-Personen allein aufgrund der Vorlage eines Dokuments, das den Wechsel des Geschlechts belegt, wie z.B. eines Personalausweises, anzuerkennen sind. Die Anordnung nimmt Bezug auf das im Mai 2016 verabschiedete Gesetz über die Geschlechtsidentität.

Link zu Meldung auf den Seiten des bolivianischen Konsulats in Rosario (Argentinien)