24. Mai 2017
Tschad

Eheschließung unter 18 Jahren verboten

Am 12.12.2016 hat die Nationalversammlung des Tschad ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das Eheschließungen unter 18 Jahren verbietet. Dies wurde von internationalen Beobachtern wie UNICEF begrüßt und nimmt ein Verbot wieder auf, das bereits mit der am 14.3.2015 veröffentlichten Verordnung (Ordonnance) Nr. 006/PR/2015 und dem Gesetz Nr. 029/PR/2015 vom 21.7.2015 zur Ratifizierung der Ordonnance durch die Nationalversammlung aufgestellt worden war. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen hatte Präsident Idriss Déby 2015 erklärt, man wolle Kinderehen bis 2020 eliminieren.

Link zum Text der Ordonnance Nr. 006/PR/2015   

Link zum Text des Gesetzes Nr. 029/PR/2015

Pressemitteilung von UNICEF zum neuen Strafgesetzbuch