29. August 2017
Jordanien, Libanon, Tunesien

Eheschließung mit Vergewaltigungsopfer nicht mehr strafbefreiend

Die Parlamente in Tunesien, in Jordanien und im Libanon haben im Juli und August die Abschaffung strafrechtlicher Bestimmungen beschlossen, die einem Vergewaltiger bei Eheschließung mit dem Opfer Straffreiheit ermöglichten. Die Neuregelungen bedürfen noch der Ausfertigung und Verkündung, in Jordanien auch noch der Zustimmung des Senats.