25. April 2014
Russische Föderation
Einbürgerungserleichterungen für Russischsprachige
Präsident Putin hat am 21.4.2014 Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht unterzeichnet. Hiermit wird russischen Muttersprachlern, die dauerhaft im Gebiet der Russischen Föderation, der ehemaligen UdSSR oder des ehemaligen Zarenreiches leben oder gelebt haben, bzw. Verwandte haben, auf die dies zutrifft, unter bestimmten Bedingungen die Einbürgerung ermöglicht.
Ein weiteres Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz betrifft die Bedingungen der Einbürgerung unter Vormundschaft stehender Kinder und ändert die Art. 14 und 27 StAG.