08. November 2011
Malta

Einführung der Ehescheidung

Durch ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuchs ist in Malta mit Wirkung zum 1.10.2011 die Ehescheidung eingeführt worden. Zuvor hatte sich im Mai 2011 in einem Referendum eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für die Scheidung ausgesprochen. Voraussetzung einer Scheidung ist danach, dass die Eheleute während der vorausgehenden fünf Jahre mindestens vier Jahre lang getrennt gelebt haben und dass keine Aussicht auf Versöhnung besteht.

Das Gesetz sieht auch Änderungen im Unterhaltsrecht vor. So haben nunmehr auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, bis zum 23. Lebensjahr einen Unterhaltsanspruch, und behinderte Kinder sind während ihres ganzen Lebens unterhaltsberechtigt. Geregelt wird auch der Unterhalt nach Scheidung.

Quelle: Gesetz Nr. XIV/2011, Government Gazette of Malta Nr.18784 vom 29.7.2011.