20. Dezember 2022
Österreich

Einschränkung der Co-Mutterschaft verfassungswidrig

In Österreich ist ein verfassungsgerichtliches Grundsatzurteil zur Co-Mutterschaft ergangen.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30.6.2022 (Geschäftszahl G 230/2021-20) § 144 ABGB und § 145 Abs. 1 Satz 2 ABGB sowie die Wortfolge »mit den nötigen Nachweisen« in demselben Absatz für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben, wobei vorher bestehende Regelungen nicht wieder in Kraft treten. Die Entscheidung betrifft die Regelung, nach der eine Co-Mutterschaft nur bei Vorliegen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung infrage kommt – diese Einschränkung sah der Gerichtshof als Diskriminierung nach dem Geschlecht und der sexuellen Orientierung an.

Link zum Urteil

Zusammenfassung des Urteils