20. Dezember 2022
Russische Föderation

Einschränkung des Zugangs zur Leihmutterschaft

Das Föderale Gesetz № 538-ФЗ über die Änderung einiger Gesetze der Russischen Föderation, das am 19.12.2022 durch Präsident Putin unterzeichnet wurde, ändert Art. 51 des Familiengesetzbuchs vom 29.12.1995 und schreibt vor, dass nur verheiratete Paare, bei denen zumindest ein Ehepartner die russische Staatsangehörigkeit besitzt, oder alleinstehende russische Frauen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, Zugang zur Leihmutterschaft haben. Mit demselben Gesetz wurde u. a. auch eine Änderung des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit vom 31.5.2002 verabschiedet, nach der infolge einer Leihmutterschaft geborene Kinder nun automatisch die russische Staatsangehörigkeit erhalten.

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