30. Januar 2017
Mexiko/Nuevo León

Eintragung mit von den Müttern der Eltern stammenden Nachnamen

Im mexikanischen Bundesstaat Nuevo León ist aufgrund des entsprechenden Elternwillens erstmals in Mexiko ein Kind mit den beiden zweiten (von den Müttern herrührenden) Nachnamen ins Register eingetragen worden. Die Eltern hatten das Recht hierzu vor dem Richter (Urteil des Juez Quinto de Distrito en materia civil vom 28.12.2016) erstritten. Im Regelfall erhält ein Kind in Mexiko den jeweils ersten (vom Vater herrührenden) Nachnamen jedes Elternteils.