29. September 2014
Ecuador

Eintragung tatsächlicher Lebensgemeinschaften ermöglicht

Seit dem 15.9.2014 können aufgrund der Entschließung 0174-DIGERCIC-DNAJ-2014 der Zivilregisterbehörde in Ecuador tatsächliche Lebensgemeinschaften (uniones de hecho) ins Zivilregister eingetragen werden. Ihre Wirkungen sind denen einer Ehe angenähert. Die tatsächliche Lebensgemeinschaft wird als eigener Zivilstand verstanden. Sie steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Voraussetzungen der Eintragung sind das Nichtvorliegen einer Ehe oder eines verbotenen Verwandtschaftsgrads, Volljährigkeit kraft Alters oder Emanzipationserklärung, Geschäftsfähigkeit sowie die ecuadorianische Staatsangehörigkeit oder ein legaler Aufenthaltsstatus. Zudem ist ein Zusammenleben von mindestens zwei Jahren erforderlich.

Theoretisch waren tatsächliche Lebensgemeinschaften aufgrund von Art. 68 der Verfassung schon bisher anerkannt. Allerdings wurde ihre Eintragung ins Zivilregister bisher verweigert, sodass de facto keine Rechte hieraus abgeleitet werden konnten. Dies wurde nun aufgrund einer Anweisung des Staatspräsidenten Rafael Correa geändert. Dieser äußerte zugleich, die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen komme nicht in Betracht.