19. Juli 2013
Deutschland, Thailand

Einwilligung in die Adoption in Thailand nicht gleichbedeutend mit Einwilligung in deutsche Adoption

Nach einem Beschluss des 11. Senats für Familiensachen des OLG Hamm vom 29.5.2013 ist es nicht möglich, eine nach Zustimmung der thailändischen biologischen Eltern entsprechend dem thailändischen Recht vollzogene Adoption ohne weiteres in eine deutsche Volladoption umzuwandeln. Die Voraussetzungen von § 3 des Gesetzes über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht lägen nicht vor, wenn es an der Einwilligung der biologischen Eltern zur deutschen Volladoption fehle. Die Einwilligung zur Adoption nach thailändischem Recht schließe diese wegen der weiter gehenden Wirkungen der deutschen Adoption nicht ohne weiteres ein.

Link zum Beschluss