17. Oktober 2012
Südafrika

Elterliche Verantwortung der Lebenspartnerin der Mutter

Der Western Cape High Court hat im Juli entschieden, dass ein in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mittels gemeinsam beschlossener Inanspruchnahme einer Samenspende gezeugtes Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient, der elterlichen Verantwortung beider Partner unterfallen kann und nicht nur der der genetischen Mutter. Seit 2006 sind in Südafrika gleichgeschlechtliche Ehen möglich, das Paar hatte jedoch nicht geheiratet. Das Gericht stützte die Entscheidung deshalb auf eine Bestimmung im Children’s Act, wonach einer Person Elternrechte zugesprochen werden sollen, wenn dies im Interesse des Kindes ist.

Link zum Urteil (PDF, 27 Seiten)