23. Juni 2022
Russische Föderation

EMRK

Am 22.3.2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Resolution zu den Konsequenzen des Ausscheidens der Russischen Föderation aus dem Europarat in Bezug auf die EMRK bekannt gegeben. Demnach endet die EMRK-Mitgliedschaft der Russischen Föderation am 16.9.2022. Für Klagen gegen die Russische Föderation, die sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die bis zum 16.9.2022 erfolgen, bleibt der EGMR zuständig.

Link zum Text der Resolution