26. August 2015
Portugal

Enkeln von Portugiesen wird Erwerb der Staatsangehörigkeit ermöglicht

Mit Lei Orgánica No. 9/2015 vom 29.7.2015 wurde das portugiesische Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend ergänzt, dass im Ausland geborene Enkel von Portugiesen, die die portugiesische Staatsangehörigkeit nicht verloren haben, die portugiesische Staatsangehörigkeit erhalten können, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgeben, eine effektive Verbindung zum Land haben und sich entsprechend ins Geburtsregister eintragen lassen. Die effektive Verbindung setzt neben regelmäßigen Aufenthalten auch Sprachkenntnisse voraus. Außerdem ist Voraussetzung, dass keine Vorstrafe wegen eines Delikts vorliegt, das nach portugiesischem Strafrecht mit einer Höchststrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist.

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